Belgischer Prinz geht vor Gericht, weil er trotz 388.000 Euro Rente Sozialhilfe will

Prinz Laurent von Belgien hat einen Rechtsstreit um Sozialversicherungsleistungen verloren. Er hatte diese zusätzlich zu seiner königlichen Rente gefordert, war damit aber vor Gericht gescheitert.

Prinz von Belgien handele aus „Prinzip“ und nicht wegen des Geldes

Ein Brüsseler Gericht entschied am Montag (7. April), dass die Klage des Prinzen „unbegründet“ sei, wie der „Guardian“ berichtet. Laurent hatte argumentiert, er habe aufgrund seiner Tätigkeit Anspruch auf Leistungen für selbständige Unternehmer. 

Er handele aus „Prinzip“ und nicht wegen des Geldes. Laurent bezeichnete sich selbst als Einwanderer, dessen Familie den Staat gegründet habe. Nach seinem Tod wurde die königliche Unterstützung für seine Familie gekürzt.

Der belgische Prinz Laurent hat einen Rechtsstreit um Sozialversicherungsleistungen zusätzlich zu seiner königlichen Rente verloren. xContentxCurationx F.Andrieu Agencepeps CCx via IMAGO

Prinz Laurent hat 2024 388.000 Euro aus der Staatskasse erhalten

Laurent, auch Prinz Vollgas genannt, beklagt, dass er nur noch 25 Prozent seines Gehalts erhält und hohe Arztkosten hat. Außerdem könne er weder die Erstattung bestimmter medizinischer Kosten noch Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit beantragen. 

Der Prinz habe im vergangenen Jahr 388.000 Euro aus der Staatskasse erhalten und wohne mietfrei in seinem Haus. Sein Anwalt Olivier Rijckaert sagte der „Agence France-Presse“ laut „Guardian“: „Wir sind noch nicht da, wo wir sein wollten, aber das Urteil ist sehr detailliert, sehr gut begründet, ich verstehe die Argumentation“.

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Recht auf Sozialhilfe in Belgien

In Belgien besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Laut der Seite "Info Integration" ist die Voraussetzung der tatsächliche Wohnsitz in Belgien, Bedürftigkeit und ein legaler Aufenthalt. Das Alter spielt keine Rolle, auch Minderjährige können Sozialhilfe beantragen, allerdings über ihre gesetzlichen Vertreter. 

In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei dringender medizinischer Hilfe oder bei Familien mit Minderjährigen, die sich illegal im Land aufhalten, gibt es Ausnahmen vom legalen Aufenthaltsstatus. Diese Familien können die Unterbringung in einem föderalen Aufnahmezentrum beantragen.

Europäische Monarchien: Kosten für Bürger im Vergleich

Neben Belgien gibt es noch viele andere Königreiche. Und auch dort lassen sich die Bürger ihren Tron einiges kosten. Laut "Brisant" zahlen die Schweden rund 1,36 Euro pro Kopf für ihre Monarchie. Die Briten, wo das Königshaus im vergangenen Jahr neue Mitarbeiter suchte, zahlen pro Kopf etwa 1,44 Euro, die Dänen etwa 2,78 Euro und die Niederländer 3,34 Euro.

Das belgische Königshaus kostet die Bevölkerung rund 3,68 Euro pro Kopf und die Norweger zahlen jährlich rund 3,77 Euro pro Kopf für ihre königliche Familie. Den höchsten Pro-Kopf-Betrag zahlt Luxemburg mit rund 27,69 Euro pro Jahr für seinen großherzoglichen Hof.

Für die 39.870 Einwohner Liechtensteins fallen laut "Brisant" keine Kosten für das Fürstenhaus an, da Fürst Hans-Adam II. seine Ausgaben selbst trägt. Zum Vergleich: Die 48.946.035 Spanier zahlen für ihre Monarchie rund 17 Cent pro Kopf und Jahr. König Felipe erhielt 2023 eine Entschädigung von 269.296 Euro, Königin Letizia 148.105 Euro.