Zum Jahreswechsel sind die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen erneut gestiegen - in der Spitze um 2,40 Prozentpunkte. Während die meisten Versicherten die höheren Kosten bereits seit Jahresbeginn zu spüren bekommen, greifen die neuen Abzüge für Rentner erst zwei Monate später – so sieht es das Gesetz vor. Wie Arbeitnehmer zahlen auch Senioren die Hälfte des Zusatzbeitrags selbst. Die andere Hälfte übernimmt bei ihnen die Rentenkasse, bei Beschäftigten ist es der Arbeitgeber.
Weniger Rente durch teurere Krankenversicherung
Der höhere Zusatzbeitrag schmälert die Rente : Die Standardrente, auch Eckrente genannt, beträgt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung derzeit 1769,40 Euro im Monat. So viel erhält ein Rentner , der 45 Jahre lang Beiträge gezahlt und immer ein Durchschnittseinkommen erzielt hat. Durch die gestiegenen Krankenkassenbeiträge müssen Senioren mit Standardrente bis zu 255 Euro im Jahr mehr zahlen, also umgerechnet rund 21 Euro pro Monat. Das zeigt eine Berechnung von Verivox.
Für Senioren mit besonders hoher Rente können die Abzüge sogar noch höher ausfallen. Denn auch die Beitragsbemessungsgrenze, der Höchstbetrag für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge, wurde angehoben - von 62.100 Euro auf 66.150 Euro. Wer darüber liegt, muss künftig bis zu 1120 Euro im Jahr mehr für seine Krankenversicherung zahlen.
Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen
Um bei den Beiträgen zu sparen, kann sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnen. Bei den bundesweit geöffneten Krankenkassen liegt der Zusatzbeitrag derzeit zwischen 1,84 und 4,40 Prozent. Ein Wechsel von der teuersten zur günstigsten Krankenkasse bringt für Ruheständler mit Standardrente eine Ersparnis von 272 Euro pro Jahr.
Ein Wechsel ist einfach möglich. Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Auch wer seit mindestens zwölf Monaten bei seiner aktuellen Krankenkasse ist, kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Die Leistungsunterschiede zwischen den Kassen sind gering: Rund 95 Prozent der Kassenleistungen sind gesetzlich festgeschrieben und somit identisch. Vergleichen Sie hier kostenlos die Leistungen und Beiträge von Krankenkassen.
csf