Viele Menschen stellen sich die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wirklich notwendig ist, wenn doch im schlimmsten Fall das Bürgergeld greift. Ist die Absicherung über die staatlichen Leistungen ausreichend, oder sollte man sich auf eigene Faust absichern? Und warum kann eine zu niedrige BU-Rente sogar negative Auswirkungen haben?
Nettoeinkommen im Vergleich: BU-Rente vs. Bürgergeld
Um den Unterschied zwischen einer BU-Rente und dem Bürgergeld zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was am Ende des Monats tatsächlich netto übrig bleibt. Bei einer reinen privaten BU-Versicherung wird nur der Ertragsanteil der Rente besteuert, der von der Restlaufzeit des Vertrags abhängt.
Beispiel:
Bei der Krankenversicherung zahlen privat Versicherte ihre Beiträge weiter. Gesetzlich Versicherte müssen je nach Einkommenssituation Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung leisten. Bei einer BU-Rente von 2.000 Euro ohne weitere Einkünfte beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ca. 400 Euro. Netto bleiben somit etwa 1.600 Euro im Monat.
Über Bastian Kunkel
Bastian Kunkel ist Gründer der Marke „Versicherungen mit Kopf“ und betreibt die größten unabhängigen Versicherungs-Kanäle in Deutschland auf YouTube, Instagram und TikTok mit über 850.000 Followern. Sein Unternehmen, die VMK Versicherungsmakler GmbH, ist einer der bestbewerteten Versicherungsmakler in Deutschland auf Google mit über 1.200 5-Sterne-Bewertungen und bietet deutschlandweite Online-Beratungen an. Er ist gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Finanzfachwirt, Jungmakler Award Gewinner 2017, Bildungspreisträger 2018 sowie Spiegel-Bestseller-Autor.
Wie hoch ist das Bürgergeld wirklich?
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Bürgergeld für einen alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro. Hinzu kommt die Übernahme der angemessenen Miet- und Heizkosten. Stromkosten müssen jedoch selbst getragen werden. In Bedarfsgemeinschaften erhalten Partner jeweils 506 Euro, Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
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Vergleicht man die Zahlen, könnten bei einer angenommenen Warmmiete von 1.000 Euro sowohl der BU-Bezieher als auch der Bürgergeldempfänger auf ähnliche Beträge kommen. Doch dieser Vergleich hinkt, denn beim Bürgergeld spielen noch weitere Faktoren eine Rolle.
Vermögensverwertung beim Bürgergeld
Ein entscheidender Unterschied ist die Berücksichtigung des Vermögens. In der Karenzzeit von einem Jahr dürfen alleinstehende Bürgergeldempfänger Vermögen bis zu 40.000 Euro besitzen, pro weitere Person im Haushalt kommen 15.000 Euro hinzu. Nach Ablauf der Karenzzeit sinkt das Schonvermögen auf 15.000 Euro pro Person.
Zum anrechenbaren Vermögen zählen unter anderem Sparguthaben, Wertpapiere, Schmuck, Fahrzeuge, Immobilien sowie Lebens- und Rentenversicherungen. Wer Bürgergeld beantragt, muss also gegebenenfalls sein Vermögen nahezu vollständig aufbrauchen, bevor staatliche Leistungen gewährt werden. Zudem dürfen größere Anschaffungen nicht getätigt werden, um das Vermögen zu reduzieren.
Im Gegensatz dazu schützt eine ausreichende BU-Rente nicht nur den Lebensstandard, sondern auch das eigene Vermögen, da keine Vermögensprüfung stattfindet.
Erwerbsminderungsrente: Kein ausreichender Schutz
Für nach 1961 Geborene gibt es keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen kann unter bestimmten Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden. Diese erhält jedoch nur, wer höchstens sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kann.
Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt etwa 30 bis 40 Prozent des letzten Bruttogehalts, die teilweise Erwerbsminderungsrente etwa 15 bis 20 Prozent. Diese Beträge reichen meist nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Zudem wird das Bürgergeld auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, während die private BU-Rente unangetastet bleibt.
Warum eine zu niedrige BU-Rente kontraproduktiv ist
Eine zu geringe BU-Rente kann problematisch sein, da sie auf das Bürgergeld angerechnet wird. Beispielsweise würde eine BU-Rente von 500 Euro die Bürgergeldzahlungen entsprechend reduzieren. In diesem Fall zahlt man Beiträge für die BU-Versicherung, ohne einen finanziellen Vorteil zu erzielen.
Daher ist es wichtig, eine ausreichend hohe BU-Rente abzuschließen, die den eigenen Lebensstandard sichert und nicht mit staatlichen Leistungen kollidiert.
Arbeitslosengeld und BU-Rente kombinieren
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung und wird nicht auf die BU-Rente angerechnet. Es ist also möglich, beide Leistungen parallel zu beziehen. Auch die Erwerbsminderungsrente kann neben einer BU-Rente bezogen werden. Allerdings sollte man die BU-Rente nicht auf Basis der möglichen Erwerbsminderungsrente planen, da diese schwer zu erhalten ist und in der Regel nicht mal ansatzweise ausreichend hoch ausfällt.
Fazit: BU-Versicherung als bessere Absicherung
Die Entscheidung zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Bürgergeld sollte klar sein. Eine ausreichende BU-Rente gewährleistet finanzielle Unabhängigkeit und schützt das eigene Vermögen. Das Bürgergeld hingegen bietet nur eine Grundsicherung und erfordert die nahezu vollständige Verwertung des eigenen Vermögens.
Eine zu niedrige BU-Rente ergibt wenig Sinn, da sie auf das Bürgergeld angerechnet wird und somit keinen echten Mehrwert bietet. Deshalb ist es ratsam, von Anfang an eine ausreichend hohe BU-Rente zu wählen, um den gewohnten Lebensstandard im Fall der Berufsunfähigkeit zu sichern.
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