Jetzt schnell noch staatliche Förderung für die Wärmepumpe? Was Sie wissen müssen

Ab 2045 sollen alle Gebäude ausschließlich mit erneuerbaren Energien klimaneutral beheizt werden, wie es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorsieht. Da Heizungen eine Lebensdauer von etwa 20 Jahren haben, spielt das Jahr 2025 für viele Hausbesitzer eine wegweisende Rolle. Bei der Bundestagswahl ist genau deshalb auch das GEG sehr relevant. 

Grundsätzlich gilt auch nach der Wahl: Größere Änderungen beim Heizgesetz wird es wohl nicht geben. Es gelten entsprechende Vorgaben der Europäischen Union. So müssen alle Neubauten der Mitgliedstaaten gemäß Richtlinie ab 2028 emissionsfrei sein. 

Lediglich bei den Fristen wäre ein Spielraum möglich. FOCUS online fasst zusammen, was bisher gilt und was geplant ist. 

Das gilt beim bisherigen Heizungsgesetz 

FOCUS online sagt: Wer ab 2025 eine neue Heizung benötigt, wird sich umfassend beraten lassen müssen, um die passende Lösung zu finden.

Der Einbau reiner Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin erlaubt, jedoch nur für bestehende ältere Gebäude oder wenn bisher eine ältere Gas- oder Ölheizung vorhanden ist. Für Neubauten gelten seit dem 1. Januar 2024 strengere Vorgaben: Hier dürfen neue Heizsysteme nur installiert werden, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. 

Als erneuerbare Energiequelle zählen dabei:  

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  • Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird
  • Hybridheizungen – das sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert sind.
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen
  • Wasserstoffheizungen – das sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich.

„Wenn es sich um ein älteres Gebäude handelt, ist der Einbau einer Wärmepumpe oft nicht ohne weiteres möglich“, erklärt Tobias Agricola, Schornsteinfegermeister und Gebäudeenergieberater. Vorab sei deshalb eine gründliche Bestandsaufnahme nötig. Dazu gehört unter anderem eine Heizlastberechnung, um zu bestimmen, welche Heiztechnik den Wärmebedarf des Gebäudes am besten deckt.

Ab wann sind Gas- und Ölheizungen verboten?

Der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen wird künftig stark eingeschränkt – doch ab wann genau, hängt von mehreren Faktoren ab. Besonders wichtig ist die kommunale Wärmeplanung, die erst in den kommenden Jahren Klarheit bringen wird.

Diese Fristen gelten für Städte und Gemeinden in Deutschland

  • Großstädte müssen bis Mitte 2026 ihre Wärmepläne vorlegen.
  • Kleinere Kommunen haben dafür Zeit bis Mitte 2028.
  • Erst danach wissen viele Eigentümer, ob ihr Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie auf dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen setzen müssen.

In einigen Gemeinden können durch frühere Entscheidungen bereits kürzere Fristen gelten. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem Energieberater abzusprechen.

Was gilt für bestehende Heizungen?

Weiterbetrieb erlaubt: Wer bereits eine funktionierende Gas- oder Ölheizung hat, darf diese weiterhin nutzen.

Reparaturen möglich: Auch im Falle eines Defekts dürfen bestehende Heizungen repariert und weiter betrieben werden.

Heizungswechsel: Worauf Eigentümer achten sollten

  • Ein Heizungstausch will gut überlegt sein: Wer voreilig investiert, riskiert hohe Umrüstungs- oder Austauschkosten.
  • Ab 2029 müssen neue Heizungen schrittweise einen steigenden Anteil an grünen Brennstoffen nutzen.
  • Die Kosten für eine Umrüstung können schnell mehrere tausend Euro betragen.

Wärmepumpen Angebote aus Ihrer Region

Das planen die wahrscheinlichen Koalitionspartner für das Heizungsgesetz

CDU: Schluss mit der „Ampel-Planwirtschaft“

Statt staatlicher Vorgaben sollen Verbraucher frei zwischen Technologien wie Wärmepumpen, Holzpellets oder Solarthermie wählen können. Die CDU setzt auf eine schrittweise CO2-Bepreisung mit Sozialausgleich und eine „klare Strategie der Ermöglichung“ statt Verbote. 

Mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr wolle die Union in einem ersten schnellen Schritt Stromsteuer und Netzentgelte senken. Seit langem in der politischen Debatte ist außerdem ein Klimageld.

SPD: „Praxischeck“ statt Radikal-Kurs

Die SPD will das Gesetz grundlegend prüfen, aber nicht kippen. Die Sozialdemokraten unter Bundeskanzler Olaf Scholz wollen das GEG „entbürokratisieren“ und „vereinfachen“, ohne die angestrebten Klimaziele zu gefährden. 

SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz betont, dass das GEG ohnehin an neue EU-Vorgaben angepasst werden müsse. Bauministerin Klara Geywitz (SPD) fordert wiederum, das Gesetz „viel, viel“ einfacher zu gestalten.

Bis ein neuer Bundeshaushalt verabschiedet ist, wird es allerdings noch dauern. Die neue Regierungskoalition könnte frühestens am 25. März bei der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages gewählt werden und müsste dann die Beratungen um den Bundeshaushalt beginnen. Vor Mai dürfte ein solcher nicht in den Bundestag eingebracht und dort sowie im Haushaltsausschuss besprochen werden. 

Vor Ende Mai passiert nichts

Frühestens Ende Mai oder im Juni könnte er dann tatsächlich beschlossen und damit die Heizungsförderung gekürzt oder beendet werden. Das bedeutet: Wer heute mit der Planung anfängt, hat noch einige Monate Zeit, seinen Antrag auf Förderung einzureichen und die staatlichen Hilfsgelder einzusacken.

Denken Sie dran: Selbst, wenn eine neue Regierung das Gebäudeenergiegesetz abschwächt oder komplett abschafft, muss Deutschland bis 2045 Klimaneutralität erreichen. Das ist vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, keine Partei kann sich darüber hinwegsetzen. Entsprechend müssen bis dahin alle fossilen Heizungen ersetzt werden. Je früher und mit je mehr Fördermitteln Sie das noch machen können, desto günstiger kommen Sie am Ende dabei auch weg.

Wer jetzt aktiv werden möchte, kann sich bis zu 21.000 Euro für die neue Heizung sichern.

Zahlen Sie zu viel fürs Heizen?