Sie haben eine Photovoltaikanlage, konkrete PV-Pläne oder sind grundsätzlich interessiert? Dann haben Sie vielleicht schon vom neuen „Solarspitzengesetz“ gehört, das der Bundestag beschlossen hat. Es soll die Stromnetze stabilisieren, also Überlastung und negative Strompreise vermeiden.
Wir von Finanztip haben für Sie analysiert, was sich dadurch für wen ändert und worauf Sie achten sollten, damit sich Solar für Sie auch mit den neuen Regeln lohnt.
Unser wichtigstes Fazit vorab: Nahezu alle Änderungen heben sich früher oder später gegenseitig auf. Es ändert sich also viel, hat unterm Strich aber kaum finanzielle Folgen.
Wer ist überhaupt betroffen?
Auch beruhigend: Für bestehende Anlagen ändert sich fast nichts. In vielen Fällen bekommen auch sie in den nächsten Jahren einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter), das galt bisher schon. Die Jahresgebühr für den Zähler erhöht sich aber, zum Beispiel für Anlagen bis 15 Kilowatt-Peak (kWp) Solarleistung von bislang 20 auf 50 Euro. Mehr ändert sich für Bestandsanlagen nicht.
Balkonkraftwerke unter 2 kWp sind auch nicht betroffen, egal ob Bestand oder neu.
Was ändert sich für neue Anlagen?
Voraussichtlich tritt das Gesetz Ende Februar bzw. Anfang März in Kraft. Alle neuen PV-Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt ans Netz gehen, sind betroffen. Haben Sie gerade mit der Planung angefangen, gelten diese neuen Regeln also höchstwahrscheinlich schon für Sie:
1. Smart Meter mit Steuerbox ab 7 kWp Pflicht – und teurer
Für alle neuen Anlagen ab 7 kWp werden Smart Meter inklusive Steuerbox verpflichtend. Entweder Sie bekommen die Geräte direkt mit der neuen Anlage oder höchstwahrscheinlich bis Ende 2026. Mit der Steuerbox kann Ihr Netzbetreiber die Anlage notfalls selbst abriegeln.
Außerdem werden die jährlichen Gebühren für beide Geräte deutlich teurer. Wie viel Sie dafür zahlen, sehen Sie hier
Gehen wir mal von einer für ein Einfamilienhaus klassischen Anlage mit 10 kWp aus, zahlen Sie künftig also 100 Euro pro Jahr für beide Geräte. Bisher waren es nur 20 Euro für das Smart Meter, weil Sie noch keine Steuerbox haben mussten. Über 20 Jahre entstehen Ihnen Mehrkosten von 1600 Euro.
Wann rechnet sich die PV-Anlage dann noch? Das kommt darauf an:
- Wenn Sie Smart Meter und Steuerbox nur wegen der PV-Anlage eingebaut bekommen, sollten Sie diese Kosten berücksichtigen. Unsere einfache Faustformel: Zahlen Sie am besten maximal 1600 Euro pro kWp Leistung. Eine 10 kWp-Anlage (ohne Stromspeicher) sollte also maximal 16.000 Euro kosten.
- Wenn Sie in Zukunft eine Wallbox für ein E-Auto oder eine Wärmepumpe anschaffen möchten, bekommen Sie sowieso ein Smart Meter samt Steuerbox. Dann gehen diese Kosten nicht in Ihre PV-Rechnung ein und Sie sollten nicht mehr als 1800 Euro pro kWp zahlen – wie wir Ihnen bei Finanztip bisher schon geraten haben.
Wie sich die Preise von PV-Anlagen ohne Speicher zuletzt im Mittel – oft geht’s also auch günstiger – entwickelt haben, sehen Sie hier auf Basis von Daten von Selfmade-Energy:
2. Weniger Einspeiseleistung
Solange Sie noch kein Smart Meter haben, dürfen neue Anlagen künftig nur noch maximal 60 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Beispiel: Eine Anlage mit 10 kWp darf höchstens 6 Kilowatt (kW) einspeisen.
Das heißt aber nicht, dass Ihnen wirklich 40 Prozent verloren gehen, sondern viel weniger. Tatsächlich sind es im schlimmsten Fall nur 9 Prozent über ein ganzes Jahr gesehen, sagen der Bundesverband der Solarwirtschaft und die HTW Berlin.
Denn über 6 kW kommt so eine Anlage nur selten. Eigentlich nur dann, wenn sie optimal nach Süden ausgerichtet ist und die Sonne voll draufscheint. Bei Ost-West-Anlagen gibt’s mit gut 1 Prozent Verlust übers Jahr so gut wie keine Nachteile.
Die Begrenzung der Einspeiseleistung lässt sich auf zwei Varianten umsetzen:
- Die schlechtere: Ihr Wechselrichter riegelt die PV-Anlage strikt bei 60 Prozent ab. Damit verlieren Sie die 9 Prozent Leistung auf jeden Fall.
- Die bessere: Sie holen sich ein Energiemanagementsystem. Der Vorteil dabei ist, dass Sie Leistungsspitzen oberhalb von 60 Prozent selbst verbrauchen können – im Haushalt oder um ein E-Auto oder einen Stromspeicher zu laden.
Unser Tipp:
- Ein Stromspeicher zur PV-Anlage wird jetzt auf jeden Fall interessanter, wenn Sie für den Speicher nicht zu viel zahlen und Anlage und Speicher zu Ihrem Strombedarf passen. Ein Energiemanager ist bei einer neuen Anlage meistens direkt dabei. Diese Kombi sorgt dafür, dass Sie jede Menge Solarstrom selbst verbrauchen können und Ihnen die 60-Prozent-Abriegelung egal sein kann. Für den Speicher sollten Sie nicht mehr als 600 Euro pro kWh Kapazität zahlen. Mehr dazu lesen Sie im kostenfreien Stromspeicher-Ratgeber auf Finanztip.de.
- Extra-Vorteil mit Stromspeicher: Sie können jedes Jahr einen Rabatt von 110 bis 190 Euro bekommen, je nach Wohnregion. Die werden als sogenannte Netzentgeltreduzierung von Ihrer Stromrechnung abgezogen. Wenn Ihr Speicher mehr als 4,2 kW leistet, gilt er als sog. steuerbare Verbrauchseinrichtung und der Rabatt sollte automatisch berücksichtigt werden. Das kompensiert auch die gestiegenen Smart-Meter-Kosten.
- Dasselbe gilt übrigens, wenn Sie eine entsprechende Wallbox installieren und damit tagsüber regelmäßig ein E-Auto mit überschüssigem Solarstrom laden.
3. Keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenpreisen
Die 60-Prozent-Regel entfällt, sobald das Smart Meter mit Steuerbox bei Ihnen eingebaut ist. Dafür tritt ab diesem Zeitpunkt die dritte Änderung in Kraft: Sobald der Preis an der Strombörse negativ ist, erhalten Sie keine Vergütung mehr für Strom, den Sie ins Netz einspeisen.
Dafür gibt es aber einen Kompensationsmechanismus: Die verlorenen Zeiträume werden Ihnen hinten an die 20 Jahre, in denen Sie Einspeisevergütung kassieren, angehängt. Wenn Sie es bei negativen Börsenpreisen schaffen, viel Solarstrom selbst zu verbrauchen oder einzuspeichern, kann sich der Mechanismus sogar lohnen.
Fazit
Insgesamt ändert sich also eine ganze Menge. Wenn Sie einen hohen Stromverbrauch haben oder zukünftig auf Wärmepumpe oder E-Auto setzen wollen, lohnt sich PV aber weiterhin. Diese Punkte und Tipps können Sie auf jeden Fall mitnehmen:
- Ein möglichst hoher Eigenverbrauch wird noch wichtiger, das bringt Rendite und schützt Sie vor Verlusten, falls Ihre Anlage mal abgeriegelt wird. Dabei helfen Ihnen ein Energiemanager in Kombi mit einem Stromspeicher oder E-Auto.
- PV-Anlage und Speicher müssen richtig dimensioniert sein, also zu Ihrem Strombedarf in der Zukunft passen. Sonst haben Sie große Überschüsse, für die Sie schlechter vergütet werden.
- Achten Sie beim Speicher auf eine hohe Ladeleistung, damit Sie den Netzentgelt-Rabatt erhalten und der Speicher schnell aufladen kann, wenn die Strompreise niedrig sind und Sie keine Vergütung bekommen.
- Kaufpreise: Zahlen Sie für die PV-Anlage maximal 1600 Euro pro kWp, wenn Sie das Smart Meter nur für die Anlage bekommen. Sonst sind maximal 1800 Euro pro kWp akzeptabel. Für den Speicher: maximal 600 Euro pro kWh.
Alle Details lesen Sie in unserem kostenfreien Finanztip-Ratgeber zu Photovoltaik.
Das Original zu diesem Beitrag "Für diese Zielgruppe lohnt sich Photovoltaik nach der großen Gesetzesnovelle noch" stammt von Finanztip.